Von Prävention und Notfallvorsorge bis hin zu Schadensbehebung – Maßnahmen zur Erhaltung von Originalen stärken die Resilienz schriftlichen Kulturguts nachweislich und nachhaltig. Das 2026 eingerichtete Förderprogramm „Schriftliches Kulturgut erhalten“ vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder unterstützt Projekte von Bundes-, Landes-, kommunalen und religiösen Einrichtungen sowie weiteren Träger·innen wie Stiftungen oder Vereinen. Das Förderprogramm ersetzt die bisherigen Förderlinien der KEK, einschließlich der KEK-Modellprojektförderung (2010–2025) und des BKM-Sonderprogramms (2017–2025), und stellt die neue Grundlage für die Bund-Länder-Förderung im Bereich Originalerhalt dar.
Die im Rahmen des Landesprogramms bereitgestellten Mittel können auch für eine Kofinanzierung von Fördermitteln des Bundes zum Erhalt schriftlichen Kulturguts zur Verfügung gestellt werden. Das Land Hessen gewährt für Projekte, die von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Deutschland gefördert werden, eine Zuwendung von in der Regel 40 Prozent der Gesamtprojektkosten. Näheres zu Art, Umfang und Höhe der Zuwendung sowie den allgemeinen Bedingungen einer Kofinanzierung ist der aktuellen Förderrichtlinie zum Landesprogramm Bestandserhaltung zu entnehmen.
Näheres zu den allgemeinen Bedingungen einer Kofinanzierung sowie zu Art, Umfang und Höhe der Zuwendung in diesen Fällen können den Förderhinweisen zum
Landesprogramm Bestandserhaltung sowie dem
Förderprogramm "Schriftliches Kulturgut erhalten"Öffnet sich in einem neuen Fenster entnommen werden.