Zur Rettung des vor allem durch Säurefraß, Schimmel und Schädlinge vielfach bedrohten schriftlichen Kulturguts in den Archiven und Bibliotheken Deutschlands bedarf es einer gemeinsamen finanziellen Anstrengung von Bund und Ländern.
Der Bund hat hierzu in den Jahren 2017 und 2018 Sondermittel zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts bereitgestellt.
Seit 2018 kommt auch das Land Hessen seiner Verantwortung in besonderer Weise nach und fördert unter Zugrundelegung der „Bundesweiten Handlungsempfehlungen“ der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken (KEK) jährlich Maßnahmen zum Erhalt des schriftlichen Kulturguts in Hessen (Landesprogramm Bestandserhaltung).