Eingang zum Haus der Geschichte am Karolinenplatz in Darmstadt.

Aktuelles

Ab sofort können für 2025 Fördermittel für Maßnahmen zum Erhalt schriftlichen Kulturguts beantragt werden. Es gelten folgende Antragsfristen:

  • BKM-Sonderprogramm 2025 zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts: Da Voraussetzung der Förderung eine positive Erstbewertung des Antrags auf Landesebene ist, sind alle Anträge bis zum 15. Dezember 2024 bei der KBH per E-Mail an kbh@hla.hessen.de einzureichen.
  • Landesprogramm Bestandserhaltung 2025: Abgabefrist der Anträge für das Landesprogramm Bestandserhaltung ist der 15. Februar 2025. Alle Anträge sind über das Online-FormularÖffnet sich in einem neuen Fenster einzureichen.

Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben des Online-Zugangs-Gesetzes wurde das Antragsverfahren für das Landesprogramm Bestandserhaltung Hessen auf eine digitale Version umgestellt.

Eine Übersicht über alle 88 erfolgreichen Projekte - darunter 18 Projekte aus Hessen - im BKM-Sonderprogramm 2023 finden Sie in einer Projektliste auf dem KEK-Portal.