Ab sofort können Fördermittel für Maßnahmen zum Erhalt schriftlichen Kulturguts beantragt werden. Es gelten folgende Antragsfristen:
- Bundes-Förderprogramm „Schriftliches Kulturgut erhalten“: Da Voraussetzung der Förderung eine positive Erstbewertung des Antrags auf Landesebene ist, sind alle Anträge bis zum 15. Dezember 2025 bei der KBH per E-Mail an kbh@hla.hessen.de einzureichen.
- Landesprogramm Bestandserhaltung: Abgabefrist der Anträge für das Landesprogramm Bestandserhaltung ist der 15. Februar 2026. Alle Anträge sind über das Online-FormularÖffnet sich in einem neuen Fenster einzureichen.