Stapel säurehaltiges Holzschliffpapier

Antragstellung

Hier stellen wir Ihnen alle erforderlichen Informationen und Materialien für die Antragstellung im Landesprogramm Bestandserhaltung sowie für die Förderprogramme des Bundes bereit.

Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise:

Mit der Antragstellung muss eine verbindliche Entscheidung für eines der beiden Förderprogramme (Bund oder Land) erfolgen. Die Antragstellung über beide Förderprogramme für eine Projektmaßnahme innerhalb eines Jahres ist nicht zulässig.

  • Im Falle eines Antrags auf Kofinanzierung von Fördermitteln des Bundes mit Landesmitteln gelten die Formulare, Vorschriften und Bestimmungen des Bundes.
     
  • Bei Ablehnung des Antrages durch den Bund erfolgt auch keine Förderung im Rahmen des Landesprogramms. Eine erneute Antragstellung im Folgejahr ist jedoch möglich. 
     
  • Kürzere Antragsfrist: Da die Erstbegutachtung der Anträge auf Sondermittel durch die zuständigen Landesministerien erfolgt, sind diese Förderanträge bereits bis zum 15. Dezember 2025 bei der KBH einzureichen. 

Anträge können ab sofort gestellt werden. Da Voraussetzung der Förderung eine positive Erstbewertung des Antrags auf Landesebene ist (vgl. Pkt. 5.2 der Fördergrundsätze des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder (KSL) zur Förderung von Projekten zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts), sind alle Anträge bereits bis zum 15. Dezember 2025 per E-Mail an kbh@hla.hessen.de bei der KBH einzureichen.

Kontakt

Prof. Dr. Lars Adler

Leitung Koordinierungsstelle Bestandserhaltung Hessen

Hessisches Landesarchiv
Koordinierungsstelle Bestandserhaltung Hessen
Karolinenplatz 3
64289 Darmstadt