Stapel säurehaltiges Holzschliffpapier

Antragstellung

Hier stellen wir Ihnen alle erforderlichen Informationen und Materialien für die Antragstellung im Landesprogramm Bestandserhaltung sowie für die Förderung des Bundes bereit.

Wichtige Hinweise

Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise:

Mit der Antragstellung muss eine verbindliche Entscheidung für eines der beiden Förderprogramme (Bund oder Land) erfolgen. Die Antragstellung über beide Förderprogramme für eine Projektmaßnahme innerhalb eines Jahres ist nicht zulässig.

  • Im Falle eines Antrags auf Kofinanzierung von Fördermitteln des Bundes mit Landesmitteln gelten die Formulare, Vorschriften und Bestimmungen des Bundes.
  • Bei Ablehnung des Antrags durch den Bund erfolgt auch keine Förderung im Rahmen des Landesprogramms. Eine erneute Antragstellung im Folgejahr ist jedoch möglich.
  • Kürzere Antragsfrist: Da bei einer beabsichtigten Kofinanzierung die Erstbegutachtung der Anträge für das Bund-Länder-Förderprogramm „Schriftliches Kulturgut erhalten“ durch die zuständigen Landesministerien erfolgt, sind diese Förderanträge bereits bis zum 15. Dezember des jeweiligen Jahres bei der KBH einzureichen. 

Kontakt

Julia Schneider

Leitung

Koordinierungsstelle Bestandserhaltung Hessen

Hessisches Landesarchiv
Koordinierungsstelle Bestandserhaltung Hessen
Karolinenplatz 3
64289 Darmstadt