Hier stellen wir Ihnen alle erforderlichen Informationen und Materialien für die Antragstellung im Landesprogramm Bestandserhaltung sowie für die Förderung des Bundes bereit.
Informationen
Antragstellung
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Wichtige Hinweise
Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise:
Mit der Antragstellung muss eine verbindliche Entscheidung für eines der beiden Förderprogramme (Bund oder Land) erfolgen. Die Antragstellung über beide Förderprogramme für eine Projektmaßnahme innerhalb eines Jahres ist nicht zulässig.
- Im Falle eines Antrags auf Kofinanzierung von Fördermitteln des Bundes mit Landesmitteln gelten die Formulare, Vorschriften und Bestimmungen des Bundes.
- Bei Ablehnung des Antrags durch den Bund erfolgt auch keine Förderung im Rahmen des Landesprogramms. Eine erneute Antragstellung im Folgejahr ist jedoch möglich.
- Kürzere Antragsfrist: Da bei einer beabsichtigten Kofinanzierung die Erstbegutachtung der Anträge für das Bund-Länder-Förderprogramm „Schriftliches Kulturgut erhalten“ durch die zuständigen Landesministerien erfolgt, sind diese Förderanträge bereits bis zum 15. Dezember des jeweiligen Jahres bei der KBH einzureichen.
Bitte beachten Sie: Da bei einer beabsichtigten Kofinanzierung die Voraussetzung der Förderung eine positive Erstbewertung des Antrags auf Landesebene ist, sind alle Anträge bereits bis zum 15. Dezember des jeweiligen Jahres per E-Mail ( kbh@hla.hessen.de) bei der KBH einzureichen.
Kontakt
Julia Schneider
Leitung
Koordinierungsstelle Bestandserhaltung Hessen
Telefon
Hessisches Landesarchiv
Koordinierungsstelle Bestandserhaltung Hessen
Karolinenplatz 3
64289 Darmstadt