Für eine Förderung im Jahr 2027 gelten folgende Fristen:
- Förderprogramm „Schriftliches Kulturgut erhalten“ 2027: Da bei einer beabsichtigten Kofinanzierung die Voraussetzung der Förderung eine positive Erstbewertung des Antrags auf Landesebene ist, sind alle Anträge bis zum 15. Dezember 2026 bei der KBH per E-Mail an kbh@hla.hessen.de einzureichen.
- Landesprogramm Bestandserhaltung 2027: Abgabefrist der Anträge für das Landesprogramm Bestandserhaltung ist der 15. Februar 2027. Alle Anträge sind über das Online-FormularÖffnet sich in einem neuen Fenster einzureichen.