Die Antragsfristen für das Jahr 2026 sind mit dem 15. Dezember 2025 bzw. 15. Februar 2026 abgelaufen. Über die neue Ausschreibung und deren Fristen erhalten Sie zu gegebener Zeit, im Herbst 2026, weitere Informationen.
Für 2026 galten folgende Fristen:
- Förderprogramm „Schriftliches Kulturgut erhalten“ 2026: Da bei einer beabsichtigten Kofinanzierung die Voraussetzung der Förderung eine positive Erstbewertung des Antrags auf Landesebene ist, waren alle Anträge bis zum 15. Dezember 2025 bei der KBH per E-Mail an kbh@hla.hessen.de einzureichen. Aus rechtlichen Gründen war das alte Antragsformular aus dem Vorjahr zu verwenden (Bezug unter: https://www.kek-spk.de/foerderung/formulareÖffnet sich in einem neuen Fenster).
- Landesprogramm Bestandserhaltung 2026: Abgabefrist der Anträge für das Landesprogramm Bestandserhaltung war der 15. Februar 2026. Alle Anträge waren über das Online-FormularÖffnet sich in einem neuen Fenster einzureichen.