Feuergeschädigte Archivalien

BKM-Sonderprogramm

Lesedauer:1 Minute

Die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) fördert im Rahmen des Sonderprogramms zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Deutschland seit 2017 Maßnahmen des Originalerhalts mit Sondermitteln.

Die im Rahmen des Landesprogramms Bestandserhaltung des Landes Hessen bereitgestellten Mittel können auch für eine Kofinanzierung von Fördermitteln des Bundes zum Erhalt schriftlichen Kulturgutes zur Verfügung gestellt werden. Das Land Hessen gewährt für Projekte, die von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Programm „Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen KulturgutsÖffnet sich in einem neuen Fenster“ gefördert werden, eine Zuwendung von mindestens 40% der Gesamtprojektkosten.

Näheres zu den allgemeinen Bedingungen einer Kofinanzierung sowie zu Art, Umfang und Höhe der Zuwendung in diesen Fällen können den Förderhinweisen zum Landesprogramm Bestandserhaltung sowie der Ausschreibung zum BKM-SonderprogrammÖffnet sich in einem neuen Fenster entnommen werden.

Anträge können ab sofort gestellt werden. Da Voraussetzung der Förderung eine positive Erstbewertung des Antrags auf Landesebene ist (vgl. Pkt. 5.2 der BKM-FördergrundsätzeÖffnet sich in einem neuen Fenster), sind alle Anträge bereits bis zum 19. Januar 2024 per E-Mail an kbh@hla.hessen.de bei der KBH einzureichen.

Schlagworte zum Thema