Die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) fördert im Rahmen des Sonderprogramms zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Deutschland seit 2017 Maßnahmen des Originalerhalts mit Sondermitteln.
Die im Rahmen des Landesprogramms Bestandserhaltung des Landes Hessen bereitgestellten Mittel können auch für eine Kofinanzierung von Fördermitteln des Bundes zum Erhalt schriftlichen Kulturgutes zur Verfügung gestellt werden. Das Land Hessen gewährt für Projekte, die von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Programm „
Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen KulturgutsÖffnet sich in einem neuen Fenster“ gefördert werden, eine Zuwendung von mindestens 40% der Gesamtprojektkosten.
Näheres zu den allgemeinen Bedingungen einer Kofinanzierung sowie zu Art, Umfang und Höhe der Zuwendung in diesen Fällen können den Förderhinweisen zum
Landesprogramm Bestandserhaltung sowie der
Ausschreibung zum BKM-SonderprogrammÖffnet sich in einem neuen Fenster entnommen werden.