Feuergeschädigte Archivalien

BKM-Sonderprogramm

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Die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) fördert im Rahmen des Sonderprogramms zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Deutschland Maßnahmen des Originalerhalts mit Sondermitteln in Höhe von 3,8 Mio. Euro.

Die im Rahmen des Landesprogramms Bestandserhaltung des Landes Hessen bereitgestellten Mittel können auch für eine Kofinanzierung von Fördermitteln des Bundes zum Erhalt schriftlichen Kulturgutes zur Verfügung gestellt werden. Das Land Hessen gewährt für Projekte, die von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Programm „Sondermittel 2018 zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Deutschland“ gefördert werden, eine Zuwendung von mindestens 40% der Gesamtprojektkosten.

Näheres zu den allgemeinen Bedingungen einer Kofinanzierung sowie zu Art, Umfang und Höhe der Zuwendung in diesen Fällen können den Förderhinweisen zumLandesprogramm Bestandserhaltung sowie der Ausschreibung zum BKM-Sonderprogramm entnommen werden.

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