Antragsfristen 2021
Ab sofort können für 2021 Fördermittel für Maßnahmen zum Erhalt schriftlichen Kulturguts beantragt werden. Es gelten folgende Antragsfristen:
- BKM-Sonderprogramm 2021 zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts: Da Voraussetzung der Förderung eine positive Erstbewertung des Antrags auf Landesebene ist, sind alle Anträge bis zum 15. Januar 2021 bei der KBH per E-Mail an kbh@hla.hessen.de einzureichen.
- Landesprogramm Bestandserhaltung 2021: Abgabefrist der Anträge für das Landesprogramm Bestandserhaltung ist der 19. Februar 2021.